Pflege, Behandlung, Alltagshilfe – alles aus einer Hand
Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege)Häusliche Krankenpflege bedeutet: Medizinische Hilfe kommt zu Ihnen nach Hause. Unsere Pflegekräfte führen ärztlich verordnete Maßnahmen sicher und hygienisch durch – z. B. Blutdruck- und Blutzuckermessung, s.c. Injektionen (Insulin), Richten und Gabe von Medikamenten, An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Anlegen/Abnehmen von Kompressionsverbänden sowie moderne Wundversorgung, Katheter- und PEG-Pflege. So bleiben Sie stabil, Wege entfallen und Angehörige werden entlastet. Anspruch besteht, wenn Ihr Haus- oder Facharzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege (HKP) ausstellt und die Krankenkasse sie genehmigt. Rufen Sie uns an – wir unterstützen Sie bei Verordnung, Genehmigung und Einsatzplanung. | |
Pflegeleistungen / GrundpflegeGrundpflege bedeutet praktische Hilfe im Alltag: Wir unterstützen bei der täglichen Körperpflege, beim Duschen oder Baden, beim Transfer und An-/Ausziehen sowie bei der Inkontinenzversorgung – zuverlässig, respektvoll und nach Ihren Gewohnheiten. Pflegeleistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden: als Pflegesachleistung (ab Pflegegrad 2), über Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger oder – bei Pflegegrad 1 – über Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI. Wir beraten zu Anspruch, Umfang und Kombination der Leistungen und planen mit Ihnen einen individuellen, alltagstauglichen Einsatz. | |
Hauswirtschaftliche Hilfe zuhauseHauswirtschaftliche Hilfe entlastet Sie im Alltag: Wir unterstützen zuverlässig bei der Reinigung der Wohnung, kümmern uns um Wäschewaschen und Bügeln, übernehmen Einkäufe und helfen beim Ordnen und Entsorgen – flexibel nach Ihrem Bedarf und zu festen Terminen. Die Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden: als Pflegesachleistung (ab Pflegegrad 2), über Verhinderungspflege zur Vertretung pflegender Angehöriger oder über Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI. Gemeinsam ermitteln wir Bedarf und Ansprüche, kombinieren die Leistungen sinnvoll und planen verlässliche Abläufe. | |
Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XIBeratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist dieser kostenlose Hausbesuch Pflicht. Unsere Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen, prüfen gemeinsam die Pflegesituation, geben praktische Tipps zur Pflege zu Hause, empfehlen Hilfsmittel und entlastende Angebote und dokumentieren den Einsatz für Ihre Pflegekasse. Fristen: Bei Pflegegrad 2–3 einmal pro Kalenderhalbjahr, bei Pflegegrad 4–5 einmal pro Vierteljahr. Wer den Beratungsnachweis nicht veranlasst, riskiert Kürzung oder Ruhen des Pflegegeldes. Rufen Sie uns an, gerne vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen. |